Wer muss informiert werden?
Wenn Sie die Sterbeurkunden vom Bestatter Ihres Vertrauens erhalten haben, müssen Sie umgehend folgende Institutionen informieren:
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Banken
- Versicherungen: Lebensversicherung, KFZ, Haftpflicht etc.
- Arbeitgeber wegen eventueller betrieblicher Altersvorsorge
- Vermieter
- Abonnementsverträge mit Zeitungen und Zeitschriften
- Vereine
- sonstiges: Telefon, Finanzamt etc.